Pensionsverpflichtungen haben auch eine ganz praktische Seite: Es geht nicht nur um Bilanzausweis, Volatilität, Liquidität und Haftung, sondern auch darum, dass zugesagte Leistungen schlicht und ergreifend an die ehemaligen Mitarbeiter überwiesen werden müssen. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Und es ist eine sehr langfristige Aufgabe.
Die doppelte Krux der Leistungszahlung
Der Vorgang der Leistungszahlung lässt sich in zwei Tätigkeitsbereiche unterteilen. Zum einen sind die Daten der Versorgungsberechtigen – Anschrift, Bankverbindung, Krankenkasse … – vorzuhalten. Das ist so lange kein Problem, wie ein Mitarbeiter für das Unternehmen tätig ist. Schließlich besteht während dieser Zeit eine enge Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies ändert sich aber in dem Moment, in dem der Beschäftigte das Unternehmen verlässt. Auch Rentner ziehen um oder ändern ihre Bankverbindung – und nicht immer denken sie oder ihre Angehörigen daran, ihrem ehemaligen Betrieb dies mitzuteilen. Hinzu kommen Versorgungsausgleiche bei Ehescheidungen, Umstellungen von Alters- auf Hinterbliebenenrenten und Rentenanpassungen – um nur einige der möglichen Rentenänderungen zu nennen.
Zum anderen sind die Renten zu überweisen. Dabei sind Steuern und Krankenkassenbeiträge einzubehalten und abzuführen. Und die diesbezüglichen Bestimmungen ändern sich immer wieder. Da heißt es, auf dem neuesten Stand zu bleiben – eine nicht immer ganz einfache Aufgabe.
Ob bislang innerhalb oder außerhalb des Unternehmens durchgeführt …
Egal wie aufwändig diese Tätigkeiten sind: Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen haben die Administration und Auszahlung der fälligen Leistungen im Griff. Sie haben entweder eine (auch) auf diese Aufgaben spezialisierte Personal- und Payroll-Abteilung oder sie haben die Durchführung auf einen externen Dienstleister ausgelagert. Wobei natürlich auch im zweiten Fall das Unternehmen involviert und letztendlich für die rechtzeitige und korrekte Leistungszahlung verantwortlich bleibt.
… wohin mit dieser Aufgabe bei Ausgliederung und Veräußerung einer Rentnergesellschaft?
Was geschieht nun mit der Administration bei Ausgliederung und Veräußerung einer Rentnergesellschaft? Ganz einfach: Nunmehr ist die Rentnergesellschaft für die Auszahlung der Versorgungsleistungen verantwortlich. Und da sie die Rentnerbestände zahlreicher Unternehmen verwaltet, verfügt sie auch in dieser Hinsicht über umfassende Expertise.
Die Tatsache, dass der Partner, der die Rentnergesellschaft erworben hat, die Administration übernimmt, ist vor allem in den Fällen ein großes Plus, in denen diese Aufgabe bis dahin unternehmensintern durchgeführt wurde und die damit befassten Abteilungen – also vor allem HR und Payroll – abgebaut oder ins Ausland verlagert werden sollen. Die auf die Betriebsrentner bezogenen Tätigkeiten dieser Abteilungen werden von dem Erwerber der Rentnergesellschaft nahtlos weitergeführt.
In den Fällen, in denen wesentliche Teile der Administration bislang von einem externen Dienstleister absolviert wurden, hat das Unternehmen die Wahl: Die Rentnergesellschaft kann die Administration von dem bisherigen Dienstleister übernehmen oder künftig mit diesem zusammenarbeiten. Ein Wechsel des diesbezüglichen Dienstleisters ist also nicht zwingend erforderlich. Das Gleiche gilt übrigens auch dann, wenn die Administration bislang unternehmensintern durchgeführt wurde und die damit befassten Abteilungen bestehen bleiben sollen. Auch eine Zusammenarbeit zwischen abgebendem Unternehmen und Rentnergesellschaft lässt sich ohne Weiteres gestalten.
Die Deutsche Betriebsrenten Holding: Ein flexibler Partner
Die Deutsche Betriebsrenten Holding (DBR Holding) übernimmt leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern deutscher Gesellschaften und bietet dabei eine jeweils unternehmensspezifische Lösung zur Erreichung einer vollständigen und finalen Enthaftung und damit zur endgültigen rechtlich und wirtschaftlich befreienden Abgabe von jeglichen Risiken und Ansprüchen aus Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung.
Die DBR Holding übernimmt dabei auch sämtliche administrative Aufgaben, die in Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen anfallen, und ermöglicht Unternehmen somit eine Abgabe von Pensionsverpflichtungen auch in operativer Hinsicht.
DBR Holding ist eine deutsche Unternehmensgruppe im mehrheitlichen Besitz einer deutschen Familie, die sich seit vielen Generationen durch verantwortungsvolles, langfristig orientiertes und nachhaltig unternehmerisches Handeln auszeichnet.