Nein, das ist sie nicht. Jedenfalls nicht aufgrund ihrer Eigenschaft als Rentnergesellschaft. Pensionsverpflichtungen sind häufig teuer – aber die Auslagerung und Veräußerung einer Rentnergesellschaft erhöht diese Kosten nicht. Und gleichzeitig hat das Unternehmen sich sämtlicher Tätigkeiten und Risiken entledigt, die in Zusammenhang mit den betroffenen Pensionszusagen anfallen. Ein Gewinn strategischer Freiheiten zum „Nulltarif“!
Was kosten Pensionsverpflichtungen eigentlich?
Immer wieder wird diskutiert, was Pensionsverpflichtungen kosten und wie sich ihr Marktpreis bestimmt. Dabei besteht weit gehende Einigkeit, dass der nach IFRS ermittelte Verpflichtungsumfang, die Defined Benefit Obligation oder kurz DBO, den gesuchten Marktwert bereits sehr gut annähert. Schließlich erfolgt die aktuarielle Bewertung unter IFRS auf der Basis realistischer Annahmen zu Sterblichkeit und künftigen Leistungserhöhungen. Gleichzeitig wird der Rechnungszins, mit dem die in der Zukunft fällig werdenden Zahlungen auf den Bewertungszeitpunkt diskontiert werden, vorsichtig festgelegt. Er entspricht der Rendite von Unternehmensanleihen mindestens guter Bonität. Somit stellt die DBO grundsätzlich einen realistisch-vorsichtigen Wert der künftigen Leistungsverpflichtungen dar.
Gleichwohl sind im konkreten Fall die der DBO zugrunde liegenden Annahmen kritisch zu hinterfragen. Passen die Annahmen über die Sterblichkeit zu dem konkreten Personenbestand – oder wurden hier nicht eher allgemeine statistische Werte herangezogen? Spiegelt der Rechnungszins die gegebene Situation adäquat wider?
Hinzu kommen Aufwendungen für die Rentenadministration, die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung, die jährliche Erstellung der benötigten versicherungsmathematischen Gutachten sowie die externe Kapitalanlage. Obwohl diese Kosten – mehr oder weniger explizit – alljährlich anfallen, bleiben sie bei der Ermittlung der DBO unberücksichtigt.
Und wie ermittelt der Übernehmer einer Rentnergesellschaft die Kosten?
Bei der Ermittlung der notwendigen Ausstattung einer Rentnergesellschaft wird der zukünftige Gesellschafter von den oben geschilderten Überlegungen ausgehen. Er wird also zum einen die jährlich anfallenden Kosten für die Administration von Rentenverpflichtungen und externem Kapital berücksichtigen. Gleichzeitig wird er die der Berechnung der DBO zugrunde liegenden Annahmen analysieren. Insbesondere wird der künftige Gesellschafter seinen Mehrwert durch den Ansatz eines Diskontsatzes in Höhe der von ihm zukünftig erwarteten Kapitalanlagerendite zugrunde legen. Diese liegt i.d.R. deutlich über dem IFRS-Rechnungszins, der ja lediglich die Rendite von Unternehmensanleihen guter Bonität berücksichtigt. In vielen Fällen werden durch diesen Mehrwert kalkulatorische Aufschläge für Kosten und Risiken weitestgehend ausgeglichen, in einzelnen Fällen sogar überkompensiert. Im Ergebnis kommt der Preis für die Übernahme der Rentnergesellschaft der DBO unter IFRS zumeist sehr nahe.
Damit ergibt sich aus der Veräußerung der Rentnergesellschaft kein oder nur ein unwesentlicher zusätzlicher Bilanzeffekt. Dies liegt nicht nur im Interesse des abgebenden Unternehmens – schließlich will auch der neue Gesellschafter die Transaktion für das Unternehmen positiv gestalten.
Unabhängig von diesen Überlegungen muss die Rentnergesellschaft entsprechend den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts, BAG, ausgestattet sein. Ist dies nicht der Fall, haftet laut Rechtsprechung des BAG der frühere Arbeitgeber weiterhin für die Versorgungsleistungen. Um diese Folge zu vermeiden, wird der wirtschaftlich ermittelte Wert der Rentnergesellschaft stets anhand der Anforderungen des BAG überprüft. Eine nochmalige Anpassung dieses Wertes wird aber im Regelfall nicht als erforderlich angesehen.
Dem Erwerber der Rentnergesellschaft müssen also liquide Mittel in Höhe der DBO übertragen werden?
Dies ist fast richtig. Ja, es müssen Mittel ungefähr in Höhe der DBO übertragen werden. Aber zum einen können hierbei natürlich bereits vorhandene Vermögensmittel, welche der Deckung der Verpflichtungen dienen und beispielsweise in einem CTA liegen können, verwendet werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, einen Teil des Kaufpreises liquiditätsschonend zu erbringen. So sind Darlehens- oder Bürgschaftsmodelle umsetzbar. Deren genaue Ausgestaltung kann im Einzelfall flexibel und bedarfsgerecht vereinbart werden.
Die Deutsche Betriebsrenten Holding: Ein rundum flexibler Partner
Die Deutsche Betriebsrenten Holding (DBR Holding) übernimmt leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern deutscher Gesellschaften und bietet dabei eine jeweils unternehmensspezifische Lösung zur Erreichung einer vollständigen und finalen Enthaftung und damit zur endgültigen rechtlich und wirtschaftlich befreienden Abgabe von jeglichen Risiken und Ansprüchen aus Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei gestaltet die DBR Holding auch die Übernahme für das jeweilige abgebende Unternehmen individuell und bedarfsgerecht.
DBR Holding ist eine deutsche Unternehmensgruppe im mehrheitlichen Besitz einer deutschen Familie, die sich seit vielen Generationen durch verantwortungsvolles, langfristig orientiertes und nachhaltig unternehmerisches Handeln auszeichnet.