Die Reputation eines Unternehmens kann durch vielerlei Aktionen und in vielerlei Hinsicht Schaden nehmen. Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Unternehmenspolitik sind aktuelle, viel beachtete Aspekte. Aber auch die Reputation als verlässlicher Arbeitgeber kann durch ungeschickte Personalpolitik negativ beeinflusst werden. Kann die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern auf eine gesonderte Rentnergesellschaft und deren anschließende Veräußerung hierzu beitragen?
Dagegen sprechen: Die finanzielle Ausstattung …
Natürlich: Mit der Schaffung und Veräußerung einer Rentnergesellschaft ist es nicht mehr der (ehemalige) Arbeitgeber, der die gegebenen Pensionsversprechen erfüllt. Schließlich werden die Versorgungsleistungen künftig nicht mehr von ihm, sondern von einem externen Dritten verwaltet und gezahlt. Dies mag auf den ersten Blick den Eindruck vermitteln, dass das Unternehmen seinen einmal erteilten Zusagen nicht nachkommt.
Dies ist aber nur der erste, oberflächliche Blick. Selbstverständlich hält das Unternehmen seine Versprechen ein, stattet es doch die Rentnergesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus, eben damit die zugesagten Leistungen bis zum Ableben der Betroffenen vollständig gezahlt werden können. Damit stellt der Arbeitgeber in aller Regel für die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen mehr Kapital zur Verfügung, als er es im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes tun würde – eine deutliche Besserstellung der Leistungsempfänger.
… die Unabhängigkeit vom wirtschaftlichen Schicksal des früheren Arbeitgebers …
Die wirtschaftliche Zukunft eines Wirtschaftsunternehmens ist naturgemäß ungewiss. Dies gilt heute umso mehr, als Digitalisierung, Umweltthemen, Pandemie und Krieg zahlreiche Unwägbarkeiten mit sich bringen. Dies kann die Mitarbeiter verunsichern, umso mehr, wenn sie bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und nicht mehr ohne Weiteres verfolgen können, welche Maßnahmen und Strategien dort verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund kann es für die Betroffenen eine Erleichterung sein, wenn bereits ausreichende finanzielle Mittel in der sie betreuenden Rentnergesellschaft gebündelt sind, die auch künftige Rentenanpassungen – häufig noch entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise – abdecken.
… und der professionelle Ansprechpartner der Betriebsrentner
Bleibt die Frage des Ansprechpartners der Betriebsrentner. Wird der neue Eigentümer der Rentnergesellschaft die Administration vollständig übernehmen? Und falls ja, werden die Leistungsempfänger bei Fragen und Problemen künftig bei ihm anrufen – oder nach wie vor bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber, weil sie den neuen Ansprechpartner nicht akzeptieren?
Zum einen: Möchte das Unternehmen die Bindung zu den Rentnern beibehalten, spricht nichts dagegen, dass die Administration der Versorgungsleistungen weiterhin von ihm durchgeführt wird. Zum anderen: Spricht nicht doch auch einiges dafür, diese Verwaltung in professionelle Hände zu geben, insbesondere dann, wenn Umstrukturierungen oder Mitarbeiterwechsel in der Personalabteilung die Aufrechterhaltung des Wissens über die – oft historische – betriebliche Altersversorgung erschweren? Und weiß in diesen Fällen der ehemalige Arbeitnehmer einen professionellen und kompetenten Ansprechpartner nicht auch zu schätzen?
Gute Kommunikation hilft
Kurz und gut: Die Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen auf eine veräußerte Rentnergesellschaft sollte keinerlei Reputationsschaden für das Unternehmen bedeuten. Letztendlich ist es eine Frage der Kommunikation gegenüber derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitern. Es gilt, die Vorteile der neuen Lösung für die Betriebsrentner deutlich herauszustellen – sie liegen auf der Hand.
Die Deutsche Betriebsrenten Holding: Ein Partner auch bei Administration und Kommunikation
Die Deutsche Betriebsrenten Holding (DBR Holding) übernimmt leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern deutscher Gesellschaften und bietet dabei eine jeweils unternehmensspezifische Lösung zur Erreichung einer vollständigen und finalen Enthaftung und damit zur endgültigen rechtlich und wirtschaftlich befreienden Abgabe von jeglichen Risiken und Ansprüchen aus Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung. Auch für die Administration der übernommenen Versorgungsverpflichtungen und für die Kommunikation gegenüber den betroffenen Mitarbeitern hält die DBR professionelle Lösungen bereit.
DBR Holding ist eine deutsche Unternehmensgruppe im mehrheitlichen Besitz einer deutschen Familie, die sich seit vielen Generationen durch verantwortungsvolles, langfristig orientiertes und nachhaltig unternehmerisches Handeln auszeichnet.