Die Deutsche Betriebsrenten Holding (DBR) begrüßt die aktuellen Empfehlungen zur finanziellen Ausstattung von Rentnergesellschaften, die in der Ausgabe 6/2025 der Fachzeitschrift BetrAV veröffentlicht wurden.
„Wir sehen in diesen Empfehlungen eine wertvolle Orientierung für die Praxis“ so Thomas Bloch, Geschäftsführer der DBR.
Die Ausarbeitung wurde von Hanne Borst (WTW) und André Geilenkothen (Mercer) im Rahmen der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige der aba erstellt und bietet eine fundierte Grundlage für die strukturierte Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland.
Wer ist die aba?
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) ist der führende Fachverband für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Sie vertritt über 1.500 Mitgliedsunternehmen und Versorgungseinrichtungen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit und bietet eine Plattform für den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung der bAV.
Kerninhalte der Veröffentlichung
- Rechtssicherheit und Fürsorgepflicht
Die Empfehlungen basieren auf der BAG-Rechtsprechung und betonen die Pflicht des abgebenden Unternehmens, die Rentnergesellschaft so auszustatten, dass sie ihre Versorgungsverpflichtungen langfristig und zuverlässig erfüllen kann. - Ökonomische und versicherungsmathematische Leitplanken
Die Ausarbeitung stellt detaillierte Anforderungen an die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die versicherungsmathematische Bewertung von Rentnergesellschaften:- Rechnungszins: Der IFRS-Zins wird als geeignete Basis für die Bewertung der Verpflichtungen empfohlen – ergänzt um Sicherheitsabschläge und verprobt durch Asset-Liability-Modelle (ALM).
- Kapitalanlage: Die Kapitalanlage muss auf langfristige Verpflichtungen abgestimmt sein, ausreichend diversifiziert und liquide sein. Governance, Monitoring und regelmäßige ALM-Studien sind essenziell.
- Biometrische Rechnungsgrundlagen: Die Verwendung geeigneter Sterbetafeln (z. B. Heubeck RT 2018 G) mit Sicherheitszuschlägen wird empfohlen. Die DAV-Tafeln gelten als ungeeignet für Rentnergesellschaften.
- Inflation und Rentenanpassung: Die zukünftige Inflation ist differenziert zu prognostizieren. Die Rentnergesellschaft muss stets in der Lage sein, gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen gemäß §16 BetrAVG zu leisten.
- Kosten und Abgaben: Alle laufenden Kosten – von PSV-Beiträgen über Verwaltung bis zu Steuern – sind realistisch zu kalkulieren und in die Ausstattung einzubeziehen.
- Sicherheitsniveau: Die Ausstattung muss so gewählt sein, dass die Insolvenzwahrscheinlichkeit der Rentnergesellschaft nicht über dem allgemeinen Marktdurchschnitt liegt.
- Governance und laufender Betrieb
Die Empfehlungen betonen die Notwendigkeit einer tragfähigen Organisationsstruktur, klarer Regeln für Ausschüttungen und einer zweckgebundenen Verwendung der Vermögensmittel. Auch die laufende Anpassung des Rechnungszinses und der Kapitalanlage an Marktveränderungen wird adressiert. - Buyout als strategische Option
Die strukturierte Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Rentnergesellschaften wird als zukunftsweisende Lösung zur vollständigen Enthaftung und Stärkung der bAV in Deutschland hervorgehoben – insbesondere im Vergleich zu klassischen Modellen wie CTAs oder Pensionsfonds.
Fazit
Die Empfehlungen, insbesondere mit ihren detaillierten Vorgaben zu Rechnungszins, Kapitalanlage und Governance, liefern der Praxis die dringend benötigte Klarheit und werden voraussichtlich einen neuen Standard für die Ausgestaltung von Buyout-Lösungen in Deutschland setzen. Vor dem Hintergrund dieser fundierten Leitplanken gewinnt der Pension Buyout als Mittel zur vollständigen Enthaftung und Sicherung der Rentenzahlungen weiter an Attraktivität und Bedeutung für den deutschen Markt.